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Die Zürich einigt sich mit den US-Versicherungsaufsichtsbehörden über gemeinsames Vorgehen zur Klärung offener Ansprüche

New York/Zürich, 13./14. August 1998. - Die Zürich hat in der Frage um eine internationale Lösung von offenen Ansprüchen aus Lebensversicherungspolicen aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs eine Einigung mit den amerikanischen Aufsichtsbehörden erzielt. Basierend auf der am 8. April dieses Jahres unterzeichneten Absichtserklärung wurde in Form eines Memorandum of Understanding eine wesentliche Konkretisierung der gemeinsamen Ziele und Vorgehensweise erarbeitet. Das Memorandum sieht die Einsetzung einer International Commission vor, die innert zweier Jahre heute offene Fragen klären soll.

Rolf Hüppi, Präsident des Verwaltungsrates und der Konzernleitung der Zürich, begründete die aktive Rolle der Zürich in der Mitgestaltung des Memorandums mit der erklärten Absicht, gerechtfertigte Ansprüche schnell und unbürokratisch zu regeln. "Wir sind überzeugt, dass wir in enger Zusammenarbeit mit den amerikanischen Aufsichtsbehörden und, gestützt auf die von der Zürich schon früher etablierten Suchprozesse, Anfragen betreffend offene Versicherungsleistungen effizient beantworten und zur Zufriedenheit aller Beteiligten lösen können", so Hüppi.

Die amerikanischen Versicherungsaufsichtsbehörden rechnen damit, dass sich in den nächsten Wochen weitere europäische Versicherungsgesellschaften dieser Vereinbarung anschliessen werden.