Düsseldorfer Staatsanwaltschaft stellt Strafverfolgungsbegehren gegen Zurich Financial Services ein
Zürich, 6. November 2003 - Zurich Financial Services (Zürich) hat mit Befriedigung zur Kenntnis genommen, dass die Staatsanwaltschaft Düsseldorf den Verdacht als unbegründet ansieht, der Deutsche Herold habe missbräuchlich Vermögenswerte auf die Zürich übertragen und damit Versicherungskunden betrügerisch geschädigt. Die auf Grund einer Anzeige durchgeführten Ermittlungen wurden eingestellt. Insbesondere erwies sich der Vorwurf als nicht haltbar, die Zürich habe Hypotheken aus dem Bestand des Deutschen Herold übernommen. Damit wird die Auffassung der Zürich bestätigt, die Vorwürfe entbehrten jeder Grundlage.