DATENSCHUTZHINWEISE ÜBERWACHUNGSANLAGE

Diese Datenschutzhinweise erläutern, wie Zurich Versicherungs-Gesellschaft AG eine Überwachungsanlage («CCTV») einsetzt.

1. Zweck der CCTV-Nutzung

Wir betreiben CCTV aus folgenden Gründen:

  • Um die Sicherheit unserer Mitarbeitenden, Auftragnehmer, Besuchenden und unseres Eigentums zu gewährleisten.
  • Zur Verhinderung, Aufdeckung und Untersuchung von Straftaten oder Fehlverhalten.
  • Zur Unterstützung von Gesundheits- und Sicherheitspraktiken.
  • Zur Einhaltung geltender gesetzlicher, regulatorischer und vertraglicher Anforderungen.
  • Zur Messung der Nutzung und Auslastung der Gebäude.

2. Welche Daten werden erfasst

CCTV zeichnet Videoaufnahmen und ähnliche Medien («CCTV-Aufnahmen») der Besuchenden auf.

3. Empfänger der CCTV-Aufnahmen

Der Zugriff auf CCTV-Aufnahmen ist beschränkt auf:

  • Autorisierte Zurich-Mitarbeitende im Sicherheits- oder Facility Management-Bereich.
  • Zugelassene externe Sicherheitsdienstleister, die in unserem Auftrag tätig sind.
  • Zuständige Behörden oder Regulierungsstellen, sofern erforderlich.

Alle zugriffsberechtigten Parteien sind zur Vertraulichkeit und zur Wahrung des Datenschutzes verpflichtet.

4. Aufbewahrungsdauer

CCTV-Aufnahmen werden nicht länger als notwendig aufbewahrt. In der Regel werden die Aufnahmen bis zu 30 Tage gespeichert, es sei denn, eine längere Aufbewahrungsdauer ist aufgrund eines laufenden Vorfalls oder gesetzlicher Vorgaben erforderlich.

5. Verantwortlicher und Kontaktinformationen

Verantwortlich ist die Zurich Versicherungs-Gesellschaft AG, mit Sitz am Mythenquai 2, 8002 Zürich, Schweiz.

Für Fragen oder Anmerkungen zum Datenschutz im Zusammenhang mit der Nutzung der CCTV wenden Sie sich bitte per E-Mail an privacy@zurich.com.