Update von Zurich zum Thema Betriebsunterbruchversicherung in Grossbritannien
- Zurich begrüsst die Massnahmen der britischen Finanzmarktaufsichtsbehörde Financial Conduct Authority (FCA), die darauf abzielen, Versicherungsnehmern und Versicherern Klarheit über Deckungsfragen in Zusammenhang mit Betriebsunterbrechungen infolge des COVID-19-Ausbruchs zu verschaffen
- Bis anhin hat die Gruppe eine begrenzte Anzahl von Schadenersatzforderungen erhalten in Zusammenhang mit den Policen, welche die FCA überprüfen wird. Aufgrund eingeholter Rechtsgutachten bleibt Zurich zuversichtlich in ihrer Interpretation der britischen Policen-Formulierungen.
- Die Gruppe bleibt zuversichtlich, dass sich die Schadenersatzansprüche vorbehaltlich der Unsicherheiten aufgrund der laufenden Entwicklungen der Ereignisse in Zusammenhang mit COVID-19 auf rund USD 750 Millionen für das Gesamtjahr 2020 belaufen werden, wie am 14. Mai 2020 mitgeteilt.
- Während der gegenwärtigen Krise hat Zurich den Kunden ein breites Spektrum an Unterstützung und Entlastung bereitgestellt, einschliesslich der raschen Zahlung von Schadenersatzforderungen für bestehende Versicherungsdeckungen, was zu einer begrenzten Anzahl von Anfechtungen bezüglich der Versicherungsdeckung geführt hat.
Zurich Insurance Group (Zurich) begrüsst die heutige Ankündigung der britischen Financial Conduct Authority (FCA), die Formulierungen von Versicherungspolicen der britischen Versicherungsbranche im High Court von Grossbritannien zu überprüfen, mit dem Ziel, Versicherungsnehmern und Versicherern Klarheit über Deckungsfragen in Zusammenhang mit Betriebsunterbrechungen zu verschaffen, die durch den beispiellosen Ausbruch des COVID-19-Virus verursacht wurden.
Die FCA sagte, dass ihre Auswahl einer repräsentativen Stichprobe von Policen-Formulierungen aus der gesamten britischen Versicherungsbranche dazu dienen soll, zu klären, bei welchen Betriebsunterbruchs-Policen die Versicherungsdeckung für Pandemien gegeben ist und bei welchen nicht. Die Formulierungen von Zurich UK, die von der FCA vorgebracht wurden, stellen Zurichs Version der Standardbestimmungen der Versicherungsbranche dar, die nicht dazu bestimmt sind, Pandemien wie COVID-19 zu decken. Basierend auf den eigenen Überprüfungen der Policen-Formulierungen und eingeholten externen Rechtsgutachten ist Zurich der Ansicht, dass die Formulierungen von Zurich UK keine Deckung für Betriebsunterbrechungen in Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 bieten. Diese Ansicht wird zudem durch die begrenzte Anzahl der bisher bei Zurich UK eingegangenen Schadensersatzforderungen in Zusammenhang mit Betriebsunterbrechungen in Grossbritannien und die sehr geringe Anzahl von Anfechtungen bezüglich der Versicherungsdeckung gestützt, über welche die Gruppe Kenntnis hat.
Auf der Grundlage dieser Einschätzung, der bisherigen Erkenntnisse und der Szenarioanalyse der Gruppe ist Zurich weiterhin zuversichtlich, dass die COVID-19-bezogenen Schadenersatzforderungen in der Schaden- und Unfallversicherung für das Gesamtjahr im Einklang mit den im Update für das erste Quartal vom 14. Mai mitgeteilten rund USD 750 Millionen bleiben werden, vorbehaltlich erheblicher Unsicherheiten aufgrund der laufenden Entwicklungen der Ereignisse.
Während der aktuellen Gesundheitskrise hat Zurich weiterhin ihre Verpflichtungen gegenüber ihren Kunden und den Gemeinschaften, in denen die Gruppe tätig ist, erfüllt. Als Teil dieses Engagements hat die Gruppe finanzielle Entlastung in Form von Prämiennachlässen, Zahlungsaufschüben und Deckungserweiterungen geboten. Firmenkunden haben zusätzliche Unterstützung erhalten, etwa in Form von Beratung zu Themen wie Risikomanagement und Schutz von Mitarbeitenden und Kunden. Diese Verpflichtung umfasst auch die rasche Zahlung von Schadenersatzansprüchen, wo eine entsprechende Versicherungsdeckung besteht. Die zusätzlichen Massnahmen der Gruppe zur Unterstützung der Kunden und ihr Engagement für die Gemeinschaften beliefen sich im ersten Quartal auf mehr als USD 90 Millionen.
Für den unwahrscheinlichen Fall, dass das britische High Court zum Schluss kommt, dass alle im Rahmen des FCA-Verfahrens geprüften Policen-Formulierungen der Branche eine Deckung für Betriebsunterbrechungen in Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 bieten, schätzt Zurich, dass dies zu Schadenersatzforderungen in der Höhe von etwa USD 200 Millionen nach Abzug der Rückversicherung führen würde, zusätzlich zu dem am 14. Mai vorgestellten Szenario für COVID-19 bezogene Schadenersatzforderungen für das Gesamtjahr 2020. Dieser Betrag beinhaltet eine Bewertung der potenziellen Auswirkungen auf die gesamte Geschäftstätigkeit von Zurich UK und ist nicht begrenzt auf das KMU-Segment. Diese Bewertung ist aufgrund der laufenden Entwicklungen der Ereignisse mit erheblichen Unsicherheiten verbunden.
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Zurich Insurance Group (Zurich) ist eine führende Mehrspartenversicherung, die Dienstleistungen für Kunden in globalen und lokalen Märkten erbringt. Mit rund 55‘000 Mitarbeitenden bietet Zurich eine umfassende Palette von Produkten und Dienstleistungen im Sach- und Unfall- sowie im Lebensversicherungsbereich. Zu ihren Kunden gehören Einzelpersonen, kleine, mittlere und grosse Unternehmen sowie multinationale Konzerne in mehr als 215 Ländern und Gebieten. Die Gruppe hat ihren Hauptsitz in Zürich, Schweiz, wo sie 1872 gegründet wurde. Die Holdinggesellschaft, die Zurich Insurance Group AG (ZURN), ist an der SIX Swiss Exchange kotiert und verfügt über ein Level I American Depositary Receipt Programm (ZURVY), das ausserbörslich an der OTCQX gehandelt wird. Weitere Informationen über Zurich sind verfügbar unter www.zurich.com.
Disclaimer und Cautionary Statement
Diese Publikation enthält gewisse zukunftsgerichtete Aussagen, die u. a. Voraussagen von zukunftsgerichteten Ereignissen, Trends, Massnahmen oder Zielen der Zurich Insurance Group AG oder Zurich Insurance Group (die Gruppe) beschreiben. Zukunftsgerichtete Aussagen enthalten Meinungen zur angestrebten Gewinnentwicklung, zur Eigenkapitalrendite, zu Kosten, zu Preisbedingungen, zur Dividendenpolitik, zu den Ergebnissen in den Bereichen Underwriting und Schadenbearbeitung sowie Aussagen bezüglich des Verständnisses der Gruppe über die allgemeine Wirtschaftslage, die Finanz- und Versicherungsmärkte und die zu erwartenden Entwicklungen. Solche zukunftsgerichteten Aussagen sind mit der gebotenen Vorsicht zur Kenntnis zu nehmen, da sie naturgemäss bekannte und unbekannte Risiken beinhalten, Unsicherheiten bergen und von anderen Faktoren beeinträchtigt werden können. Dies könnte dazu führen, dass die Ergebnisse sowie die Pläne und Ziele von Zurich Insurance Group AG oder der Gruppe deutlich (von früheren Ergebnissen oder) von denjenigen abweichen, die explizit oder implizit in diesen zukunftsgerichteten Aussagen beschrieben werden. Faktoren wie (i) die allgemeine Wirtschaftslage und Wettbewerbsfaktoren, insbesondere in Schlüsselmärkten; (ii) die Risiken des globalen Wirtschaftsabschwungs; (iii) die Performance der Finanzmärkte; (iv) Zinshöhe und Wechselkurse; (v) Häufigkeit, Schwere und Entwicklung von Versicherungsschäden; (vi) Sterblichkeit und Erkrankungshäufigkeit; (vii) Policen-Erneuerungen und Storno-Raten; (viii) erhöhte Anzahl von Rechtsstreitigkeiten und regulatorischen Massnahmen; und (ix) veränderte gesetzliche und regulatorische Bedingungen und veränderte Richtlinien der Aufsichtsbehörden können das Ergebnis von Zurich Insurance Group AG und der Gruppe sowie die Erreichung der Ziele unmittelbar beeinflussen. Spezifisch mit Bezug auf die COVID-19 bezogenen Aussagen ist zu beachten, dass diese auf Basis der Umstände zu einem bestimmten Zeitpunkt und auf Basis von spezifischen Bestimmungen (insbesondere anwendbare Ausschlüsse) von Versicherungspolicen in der abgeschlossenen Form und wie von der Gruppe interpretiert basieren; diese könnten durch regulatorische, gesetzliche, staatliche oder gerichtsbezogene Entwicklungen beeinflusst werden, welche das Ausmass des durch die Gruppe zu deckenden Schadens erhöhen oder, sollten bestehende Vertragsbestimmungen rückwirkend durch Gesetz oder Verordnung ergänzt werden, zusätzlich verursachen könnte. Zurich Insurance Group AG ist nicht verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder zu revidieren, um neuen Informationen, künftigen Ereignissen oder Umständen etc. Rechnung zu tragen.
Sämtliche Verweise auf «Farmers Exchanges» beziehen sich auf Farmers Insurance Exchange, Fire Insurance Exchange, Truck Insurance Exchange sowie deren Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen. Die drei Exchanges sind genossenschaftlich organisierte Versicherungen mit Sitz in Kalifornien. Sie sind Eigentum ihrer Versicherungsnehmer und stehen unter der Oberleitung ihrer Boards of Governors. Farmers Group, Inc. und ihre Tochtergesellschaften sind Bevollmächtigte der Farmers Exchanges und erbringen in dieser Funktion bestimmte administrative Dienstleistungen (abgesehen von der Schadenbearbeitung), Managementdienstleistungen und Zusatzleistungen für die Farmers Exchanges. Weder Farmers Group, Inc. noch ihre Muttergesellschaften Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG und Zurich Insurance Group AG sind an den Farmers Exchanges beteiligt. Finanzinformationen zu den Farmers Exchanges sind Eigentum der Farmers Exchanges, werden aber zur Verfügung gestellt, um ein besseres Verständnis für die Leistung von Farmers Group, Inc. und Farmers Reinsurance Company zu vermitteln.
Zurich weist darauf hin, dass die Wertentwicklung in der Vergangenheit nicht aussagekräftig bezüglich zukünftiger Ergebnisse ist. Weiterhin indizieren Zwischenergebnisse nicht die Ergebnisse des Gesamtjahres.
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