Update von Zurich zum Thema Betriebsunterbruchversicherung in Grossbritannien
- Zurich begrüsst das Urteil des britischen High Court, das bestätigt, dass die von Zurich verwendeten Formulierungen in Versicherungspolicen keine Deckung für Betriebsunterbrechungen infolge des COVID-19-Ausbruchs bieten
- Die Gruppe hat während der gegenwärtigen Krise den Kunden ein breites Spektrum an Unterstützung und Entlastung bereitgestellt, einschliesslich der raschen Zahlung von Schadenersatzforderungen für bestehende Versicherungsdeckungen, was zu einer begrenzten Anzahl von Anfechtungen bezüglich der Versicherungsdeckung geführt hat
- Zurich prüft derzeit die Auswirkungen des Urteils in Bezug auf andere durch die britische Finanzmarktaufsichtsbehörde Financial Conduct Authority (FCA) überprüfte Policen-Formulierungen
Das britische High Court hat bestätigt, dass die durch die FCA überprüften Policen-Formulierungen von Zurich Insurance Group (Zurich) keine Deckung für Betriebsunterbrechungen in Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 bieten.
Das Urteil wird zudem durch die begrenzte Anzahl der bisher bei Zurich UK eingegangenen Schadensersatzforderungen in Zusammenhang mit Betriebsunterbrechungen in Grossbritannien und die sehr geringe Anzahl von Anfechtungen bezüglich der Versicherungsdeckung gestützt.
Group CEO Mario Greco sagte: «Zwar begrüssen wir das Urteil des High Court in Bezug auf Zurichs Policen-Formulierungen, anerkennen aber auch, dass COVID-19 unseren Kunden, ihren Familien und ihren Unternehmen immenses Leid zugefügt hat. Wir werden weiterhin für unsere Kunden da sein, und tun, was wir können, um sie in dieser Zeit zu unterstützen.»
Während der aktuellen Gesundheitskrise hat Zurich weiterhin ihre Verpflichtungen den Kunden gegenüber erfüllt. Als Teil dieses Engagements hat die Gruppe finanzielle Entlastung in Form von Prämiennachlässen, Zahlungsaufschub und Deckungserweiterungen geboten. Firmenkunden haben zusätzliche Unterstützung erhalten, etwa in Form von Beratung zu Themen wie Risikomanagement und Schutz von Mitarbeitenden und Kunden. Diese Verpflichtung umfasst auch die rasche Zahlung von Schadenersatzansprüchen, wo eine entsprechende Versicherungsdeckung besteht.
Zurich prüft derzeit die Auswirkungen des Urteils in Bezug auf die durch die FCA geprüften Police-Formulierungen anderer Versicherer. Die daraus resultierende Erhöhung der COVID-19-bezogenen Schadensersatzforderungen in der Schaden- und Unfallversicherung der Gruppe in Höhe von geschätzten USD 750 Millionen1 für das Gesamtjahr 2020 wird sich nicht wesentlich auf das Ergebnis der Gruppe auswirken.
1 Basierend auf aktuellen Einschätzungen, vorbehaltlich gewisser Unsicherheiten angesichts der laufenden Entwicklung der Ereignisse und allfälligen Berufungen gegen das Urteil des britischen High Court.
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Zurich Insurance Group (Zurich) ist eine führende Mehrspartenversicherung, die Dienstleistungen für Kunden in globalen und lokalen Märkten erbringt. Mit rund 55‘000 Mitarbeitenden bietet Zurich eine umfassende Palette von Produkten und Dienstleistungen im Schaden- und Unfall- sowie im Lebensversicherungsbereich. Zu ihren Kunden gehören Einzelpersonen, kleine, mittlere und grosse Unternehmen sowie multinationale Konzerne in mehr als 215 Ländern und Gebieten. Die Gruppe hat ihren Hauptsitz in Zürich, Schweiz, wo sie 1872 gegründet wurde. Die Holdinggesellschaft, die Zurich Insurance Group AG (ZURN), ist an der SIX Swiss Exchange kotiert und verfügt über ein Level I American Depositary Receipt Programm (ZURVY), das ausserbörslich an der OTCQX gehandelt wird. Weitere Informationen über Zurich sind verfügbar unter www.zurich.com.
Disclaimer und Cautionary Statement
Diese Publikation enthält gewisse zukunftsgerichtete Aussagen, die u. a. Voraussagen von zukunftsgerichteten Ereignissen, Trends, Massnahmen oder Zielen der Zurich Insurance Group AG oder Zurich Insurance Group (die Gruppe) beschreiben. Zukunftsgerichtete Aussagen enthalten Meinungen zur angestrebten Gewinnentwicklung, zur Eigenkapitalrendite, zu Kosten, zu Preisbedingungen, zur Dividendenpolitik, zu den Ergebnissen in den Bereichen Underwriting und Schadenbearbeitung sowie Aussagen bezüglich des Verständnisses der Gruppe über die allgemeine Wirtschaftslage, die Finanz- und Versicherungsmärkte und die zu erwartenden Entwicklungen. Solche zukunftsgerichteten Aussagen sind mit der gebotenen Vorsicht zur Kenntnis zu nehmen, da sie naturgemäss bekannte und unbekannte Risiken beinhalten, Unsicherheiten bergen und von anderen Faktoren beeinträchtigt werden können. Dies könnte dazu führen, dass die Ergebnisse sowie die Pläne und Ziele von Zurich Insurance Group AG oder der Gruppe deutlich (von früheren Ergebnissen oder) von denjenigen abweichen, die explizit oder implizit in diesen zukunftsgerichteten Aussagen beschrieben werden. Faktoren wie (i) die allgemeine Wirtschaftslage und Wettbewerbsfaktoren, insbesondere in Schlüsselmärkten; (ii) die Risiken des globalen Wirtschaftsabschwungs; (iii) die Performance der Finanzmärkte; (iv) Zinshöhe und Wechselkurse; (v) Häufigkeit, Schwere und Entwicklung von Versicherungsschäden; (vi) Sterblichkeit und Erkrankungshäufigkeit; (vii) Policen-Erneuerungen und Storno-Raten; (viii) erhöhte Anzahl von Rechtsstreitigkeiten und regulatorischen Massnahmen; und (ix) veränderte gesetzliche und regulatorische Bedingungen und veränderte Richtlinien der Aufsichtsbehörden können das Ergebnis von Zurich Insurance Group AG und der Gruppe sowie die Erreichung der Ziele unmittelbar beeinflussen. Spezifisch mit Bezug auf die COVID-19 bezogenen Aussagen ist zu beachten, dass diese auf Basis der Umstände zu einem bestimmten Zeitpunkt und auf Basis von spezifischen Bestimmungen (insbesondere anwendbare Ausschlüsse) von Versicherungspolicen in der abgeschlossenen Form und wie von der Gruppe interpretiert basieren; diese könnten durch regulatorische, gesetzliche, staatliche oder gerichtsbezogene Entwicklungen beeinflusst werden, welche das Ausmass des durch die Gruppe zu deckenden Schadens erhöhen oder, sollten bestehende Vertragsbestimmungen rückwirkend durch Gesetz oder Verordnung ergänzt werden, zusätzlich verursachen könnte. Zurich Insurance Group AG ist nicht verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder zu revidieren, um neuen Informationen, künftigen Ereignissen oder Umständen etc. Rechnung zu tragen.
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