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Zurich Insurance Group AG («Zurich») nimmt CHF 3,9 Milliarden / USD 5,0 Milliarden zur teilweisen Finanzierung der Übernahme von Beazley plc («Beazley») auf
Zurich hat im Rahmen eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens erfolgreich einen Bruttoerlös von CHF 3,9 Milliarden / USD 5,0 Milliarden erzielt. Der Nettoerlös aus der Kapitalerhöhung wird zur teilweisen Finanzierung der Übernahme von Beazley (die «Übernahme») verwendet.
Zurich hat im Rahmen eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens (die «Aktienplatzierung») die erfolgreiche Platzierung von 7‘090‘909 neuen Namenaktien (die «neuen Aktien») mit einem Nennwert von CHF 0,10 je Aktie zum Preis von CHF 550 je neuer Aktie (der «Emissionskurs») abgeschlossen und damit einen Bruttoerlös von rund CHF 3,9 Milliarden / USD 5,0 Milliarden erzielt.
Zurich gab am 2. März 2026 in Übereinstimmung mit Rule 2.7 des UK Takeover Code bekannt, dass die Beazley-Aktionäre Anspruch auf einen Gesamtwert von 1'335 Pence je Beazley-Aktie erhalten werden, der sich aus 1'310 Pence in bar je Beazley-Aktie sowie einer zulässigen Dividende in Höhe von 25 Pence je Beazley-Aktie zusammensetzt und den die Beazley-Aktionäre in Form einer Zwischendividende für das Geschäftsjahr per 31. Dezember 2025 erhalten werden. Die Zwischendividende wird voraussichtlich am 1. Mai 2026 ausgezahlt. Der Nettoerlös aus der Aktienplatzierung dient der teilweisen Finanzierung der Übernahme. Der verbleibende Teil wird, wie bereits mitgeteilt, durch bestehende flüssige Mittel und neue Kreditfazilitäten gedeckt.
Das Aktienkapital von Zurich wird durch die Ausgabe von 7‘090‘909 neuen Aktien gegen Bareinlage von CHF14.635.575,40 auf CHF 15‘344‘666.30 erhöht. Die neuen Aktien werden den bestehenden Aktien gleichgestellt und sind für das Geschäftsjahr 2025 zum Bezug einer Dividende1 von CHF 30 je Aktie berechtigt.
Die neuen Aktien werden voraussichtlich am oder um den 5. März 2026 an der SIX Swiss Exchange kotiert und zum Handel zugelassen. Die Zahlung und Abrechnung wird voraussichtlich am oder um den 5. März 2026 erfolgen.
Im Zusammenhang mit der Aktienplatzierung hat Zurich eine Lock‑up‑Periode vereinbart, wonach, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, während eines Zeitraums von 90 Kalendertagen nach dem 2. März 2026 keine neuen Aktien ausgegeben werden dürfen.
1 Vorbehaltlich der Zustimmung der Aktionäre auf der ordentlichen Generalversammlung am 8. April 2026.
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Zurich Insurance Group (Zurich) ist ein führender globaler Mehrspartenversicherer, der vor mehr als 150 Jahren gegründet wurde. Das Unternehmen betreut heute über 82 Millionen Kunden in mehr als 200 Ländern und Gebieten und erzielt branchenführende Gesamtrenditen für seine Aktionäre.
Im Einklang mit dem Ziel «gemeinsam eine bessere Zukunft zu gestalten», bietet Zurich Präventionsdienstleistungen an, die über traditionelle Versicherungsprodukte hinausgehen, um Kunden dabei zu unterstützen, Resilienz aufzubauen. Seit 2020 unterstützt das Projekt «Zurich Forest» die Wiederaufforstung und Wiederherstellung der Biodiversität im Atlantischen Regenwald in Brasilien.
Die Gruppe hat ihren Hauptsitz in Zürich, Schweiz, und beschäftigt weltweit mehr als 65'000 Mitarbeitende. Zurich Insurance Group AG (ZURN), ist an der SIX Swiss Exchange kotiert und verfügt über ein Level I American Depositary Receipt Programm (ZURVY), das ausserbörslich an der OTCQX gehandelt wird. Weitere Informationen über Zurich sind verfügbar unter www.zurich.com.
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Die hierin erwähnten neuen Aktien wurden und werden nicht gemäss dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils geltenden Fassung (der „US Securities Act“) registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten ohne eine Registrierung gemäss dem US Securities Act oder ohne Vorliegen einer anwendbaren Befreiung von den Registrierungserfordernissen bzw. einer Transaktion, die nicht den Registrierungserfordernissen unterliegt, weder angeboten noch verkauft werden. Es wird kein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten erfolgen.
Die neuen Aktien dürfen in der Schweiz nicht öffentlich im Sinne des Bundesgesetzes über die Finanzdienstleistungen („FIDLEG“) angeboten werden und dürfen in der Schweiz ausschließlich professionellen Kunden im Sinne von Artikel 4 Absatz 3 FIDLEG angeboten werden. Das Angebot der neuen Aktien in der Schweiz ist von der Pflicht zur Erstellung und Veröffentlichung eines Prospekts nach dem FIDLEG befreit. Weder dieses Dokument noch sonstiges Angebots- oder Marketingmaterial im Zusammenhang mit den neuen Aktien stellt einen Prospekt im Sinne des FIDLEG oder anderer anwendbarer Gesetze oder Vorschriften dar; entsprechendes Angebots- oder Marketingmaterial darf in der Schweiz nicht öffentlich verbreitet oder anderweitig öffentlich zugänglich gemacht werden.
Im Vereinigten Königreich wird diese Mitteilung ausschließlich an Personen verbreitet und richtet sich ausschließlich an Personen, und jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich diese Mitteilung bezieht, steht ausschließlich solchen Personen zur Verfügung und wird nur mit solchen Personen eingegangen, die im Vereinigten Königreich qualifizierte Anleger im Sinne von Absatz 15 von Anhang 1 der Public Offers and Admissions to Trading Regulations 2024 sind und die zudem (i) über berufliche Erfahrung in Angelegenheiten verfügen, die unter Artikel 19 Absatz 5 des UK Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (die „Verordnung“) fallen, oder (ii) vermögende Gesellschaften im Sinne von Artikel 49 Absatz 2 Buchstaben a bis d der Verordnung sind oder (iii) andere Personen sind, an die diese Mitteilung rechtmäßig gerichtet werden darf (zusammen die „Relevanten Personen“). Personen, die keine Relevanten Personen sind, sollten auf Grundlage dieser Mitteilung keinerlei Maßnahmen ergreifen und sich nicht auf diese verlassen. Diese Mitteilung wurde unter der Annahme erstellt, dass ein etwaiges Angebot der hierin genannten neuen Aktien im Vereinigten Königreich ausschließlich auf Grundlage einer Ausnahme gemäss Section 86 des Financial Services and Markets Act 2000 von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts für Wertpapierangebote erfolgt. Zurich hat weder die Abgabe eines Angebots von Wertpapieren genehmigt noch genehmigt sie ein solches in Fällen, in denen für Zurich oder eine andere Person die Verpflichtung entstehen würde, einen Prospekt zu veröffentlichen oder zu ergänzen.
In den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erfolgt ein etwaiges Angebot der neuen Aktien ausschließlich an qualifizierte Anleger oder auf Grundlage einer anderen Ausnahme gemäss der Verordnung (EU) 2017/1129 (Prospektverordnung) in der jeweils geltenden Fassung von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts für Wertpapierangebote. Zurich hat weder die Abgabe eines Angebots der neuen Aktien genehmigt noch genehmigt sie ein solches in Fällen, in denen für Zurich oder eine andere Person die Verpflichtung entstehen würde, einen Prospekt zu veröffentlichen oder zu ergänzen.
Gemäss den EU-Produktgovernance-Anforderungen wurden die Aktien einem Produktgenehmigungsverfahren unterzogen, in dessen Rahmen jeder Vertreiber festgestellt hat, dass diese Aktien (i) mit einem Endzielmarkt von Kleinanlegern und Anlegern, die die Kriterien professioneller Kunden und geeigneter Gegenparteien erfüllen, jeweils gemäss der Definition in MiFID II, kompatibel sind und (ii) für den Vertrieb über alle nach MiFID II zulässigen Vertriebskanäle geeignet sind. Jeder Vertreiber, der die Aktien anschließend anbietet, ist dafür verantwortlich, seine eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die Aktien vorzunehmen und geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen. Goldman Sachs International und Morgan Stanley & Co. International plc, die im Vereinigten Königreich von der Prudential Regulation Authority zugelassen sind und von der Financial Conduct Authority sowie der Prudential Regulation Authority beaufsichtigt werden, handeln im Zusammenhang mit der Aktienplatzierung ausschließlich für Zurich und für keine andere Person. Sie übernehmen gegenüber niemandem außer Zurich eine Verantwortung für den Schutz, der Kunden von Goldman Sachs International und Morgan Stanley & Co. International plc gewährt wird, noch für die Beratung im Zusammenhang mit der Aktienplatzierung.
Bestimmte Aussagen in diesem Dokument sind zukunftsgerichtete Aussagen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Aussagen, die Prognosen darstellen oder auf zukünftige Ereignisse, Trends, Pläne oder Ziele der Zurich Insurance Group AG oder der Zurich Insurance Group (die „Gruppe“) hinweisen. Zukunftsgerichtete Aussagen umfassen insbesondere Aussagen über die geplante Platzierung und Kapitalerhöhung, die beabsichtigte Verwendung der Erlöse, die erwartete Akquisition und deren erwartete Vorteile, strategische Ziele, die künftige Finanzlage, operative Ergebnisse, Cashflows, Kapitalausstattung, Solvabilität, Dividenden, Geschäftsstrategie, Managementpläne und -ziele für zukünftige Geschäftstätigkeiten sowie Marktbedingungen. Auf solche Aussagen sollte kein unangemessenes Vertrauen gesetzt werden, da sie naturgemäss bekannten und unbekannten Risiken sowie Unsicherheiten unterliegen und durch andere Faktoren beeinflusst werden können, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse sowie Pläne, Strategien, Initiativen und Ziele der Zurich Insurance Group AG oder der Gruppe erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen ausdrücklich oder implizit enthaltenen Angaben (oder von früheren Ergebnissen) abweichen. Zu diesen Faktoren zählen unter anderem die Volatilität der Finanzmärkte; die Anlegerstimmung; aufsichtsrechtliche Genehmigungen; die Erfüllung der Bedingungen für sowie der Vollzug der geplanten Akquisition; die erfolgreiche Integration des erworbenen Geschäfts; die Fähigkeit, erwartete Synergien oder andere Vorteile innerhalb der erwarteten Zeiträume oder überhaupt zu realisieren; die Auswirkungen der Kapitalerhöhung auf die Aktionäre und die Kapitalstruktur der Gesellschaft; Veränderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, einschließlich Inflation, Zinssätzen und Wechselkursen; Änderungen regulatorischer oder solvabilitätsbezogener Anforderungen; Zeichnungs- und Schadenerfahrungen; Katastrophenereignisse und klimabezogene Risiken; Verfügbarkeit und Kosten von Rückversicherung; Wettbewerb; operationelle Risiken; Cybersicherheitsvorfälle; Rechtsstreitigkeiten und aufsichtsrechtliche Untersuchungen; sowie weitere Risiken, die in den jüngsten Geschäfts- und Zwischenberichten der Gesellschaft sowie in anderen Einreichungen bei Aufsichtsbehörden beschrieben sind.
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